Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Oktober 2017 | Download: AGB.pdf

1. GEGENSTAND DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der ParoStatus.de GmbH (nachfolgend „ParoStatus.de“) – und – soweit inhaltlich jeweils anwendbar – dem Benutzer der Software bzw. überlassenen Hardware sowie dem Käufer von Hardwareprodukten (nachfolgend „Lizenznehmer“ oder insgesamt „Kunde“) soweit von ParoStatus.de angeboten.
Kunden sind ausschließlich Unternehmer; nur gegenüber diesen gelten die vorliegenden AGB.
Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Bestellers werden nur Gegenstand der vorliegenden Geschäftsbeziehung, wenn und soweit wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt und Parostatus.de für diese Geschäfte nicht vorgehende AGB verwendet.

2. VERTRAGSSCHLUSS UND VERTRAGSÄNDERUNG EINSCHLIEßLICH ENTGELTEN
2.1 Zustandekommen des Vertrages.
Der Vertrag kommt durch Antrag des Kunden mit dem Bestellschein (soweit verwendet) und Annahme (Bereitstellung der Software bzw. Absendung der Hardware) durch ParoStatus.de zustande. Für die Geschäftsbeziehung gelten ergänzend zum gegebenenfalls verwendeten Bestellschein diese AGB.
Bestelldatum sowie Bereitstellungs- / Absendedatum und Nutzungsbeginn können aus verschiedenen Gründen z. T. erheblich auseinander fallen. Die Vertragslaufzeit von 24 Monaten beginnt grundsätzlich mit dem ersten Zahlungseingang (SEPA-Lastschriftverfahren) auf dem Konto der ParoStatus.de.
2.2 Änderungen der AGB
Änderungen der AGB werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in der jeweils gesetzlich zugelassenen Form angeboten.
Die Zustimmung des Kunden zum Angebot der ParoStatus.de gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Parostatus.de in ihrem Angebot gesondert hinweisen. Parostatus.de wird dann die geänderte Fassung der AGB der weiteren Geschäftsbeziehung zugrunde legen.
2.3. Änderungen von Entgelten
Änderungen von Entgelten für Hauptleistungen, die vom Kunden im Rahmen der Geschäftsbeziehung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden (z. B. Lizenzgebühren, Hardwaremieten) werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn ParoStatus.de in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen angeboten, kann er den von den Änderungen betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und formfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn ParoStatus.de in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Kunde, wird das geänderte Entgelt für die gekündigte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt.

3. LIZENZGEWÄHRUNG UND HARDWAREÜBERLASSUNG
ParoStatus.de gewährt Ihnen unter der Voraussetzung, dass Sie alle Bestimmungen des Bestellscheins / der Bestellscheine und dieser AGB einhalten, für die Dauer des Vertrages (Lizenzgewährung und Hardwareüberlassung aber nicht Kauf von Hardware) die Rechte nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze:
3.1 Installation und Verwendung
Sie sind berechtigt, mit einer Lizenz die ParoStatus.de-Software auf allen PC (Server und Clients) in Ihrer Praxis / Klinik („Betriebsstätte“) zu installieren und zu verwenden (Standortprinzip für Betriebsstätte). Für die Installation an weiteren Standorten / Betriebsstäten ist, unabhängig von der Rechtsform und unabhängig von möglichen Netzwerk- und Serverlösungen, jeweils eine zusätzliche kostenpflichtige Lizenz erforderlich.
3.2 Lizenzgewährung für Medienelemente
Die Software enthält Grafiken, Shapes, Animationen, Töne, die in der Software für eine Verwendung durch Sie gekennzeichnet sind (zusammen „Medienelemente“). Sie sind berechtigt, die Medienelemente zu kopieren und zu ändern und sie zusammen mit Ihren Änderungen als Teil anzuzeigen und zu nutzen, aber Sie haben keine Lizenz, Folgendes zu tun:
Sie sind nicht berechtigt, Kopien der Medienelemente eigenständig oder als Teil einer Sammlung, eines Produkts oder einer Dienstleistung zu verkaufen, zu lizenzieren oder zu vertreiben, wenn die Medienelemente den primären Wert des Produkts oder der Dienstleistung darstellen.
Sie sind nicht berechtigt, Kunden Ihres Produkts oder Ihrer Dienstleistung Rechte zur Lizenzierung oder zum Vertrieb der Medienelemente zu gewähren. Sie sind verpflichtet, (a) ParoStatus.de freizustellen und gegen alle Ansprüche oder Rechtsstreitigkeiten zu verteidigen, inklusive Anwaltsgebühren, zu denen es aufgrund der Lizenzierung, der Verwendung oder dem Vertrieb der von Ihnen geänderten Medienelemente kommt, und (b) einen gültigen Urheberrechtsvermerk in Ihre Produkte und Dienstleistungen aufzunehmen, die die Medienelemente enthalten.
3.3 Lizenzgewährung für Dokumentation
Die der Software beiliegende Dokumentation wird nur zu internen, nicht kommerziellen Referenzzwecken lizenziert.
3.4 Hardwareüberlassung
Für die Dauer des Vertrages stellt ihnen ParoStatus.de die im Bestellschein bezeichnete Hardware zur Verfügung. Diese bleibt im Eigentum der ParoStatus.de und ist mit Vertragsende zurückzugeben. Die Rückgabe hat spätestens bis zum Ablauf von zwei Wochen nach Vertragende – Eingang bei Parostatus.de – zu erfolgen. Erfolgt die Rückgabe danach, schuldet der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 EUR für jedes Hardwareprodukt.
Im Falle des Verlusts oder der Beschädigung überlassener Hardwareprodukte hat der Kunde den Zeitwert beziehungsweise die Reparaturkosten zuzüglich des bei ParoStatus.de entstandenen und nachzuweisenden Verwaltungsaufwandes zu ersetzen. Übersteigen die Reparaturkosten den Zeitwert, ist Letzterer geschuldet.

4. BESCHREIBUNG ANDERER RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN
4.1 Obligatorische Aktivierung
DIESE SOFTWARE ENTHÄLT TECHNISCHE MAßNAHMEN, DIE EINE NICHT LIZENZIERTE VERWENDUNG DER SOFTWARE VERHINDERN SOLLEN. Sie können Ihre Rechte an der Software unter diesen AGB nur ausüben, wenn Sie Ihre Kopie der Software auf die in der Startsequenz beschriebene Weise aktivieren. Außerdem müssen Sie die Software möglicherweise reaktivieren, falls Sie nicht regelmäßig die Ihnen zur Verfügung gestellten Updates installieren. ParoStatus.de verwendet diese Maßnahmen zur Bestätigung, dass Sie eine rechtmäßig lizenzierte Kopie der Software haben. Wenn Sie keine lizenzierte Kopie der Software verwenden, sind Sie nicht berechtigt, die Software oder zukünftige Softwareupdates zu installieren.
4.2 Spracherkennung
Die Spracherkennung ist nicht Teil der Lizenz und ist zusätzlich zu erwerben (Installations-CD). Analog der Regelung in Nr. 3.1 sind Sie berechtigt, die Sprachsteuerung auf allen PC in Ihrer Praxis / Klinik zu installieren (Standortprinzip).
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Spracherkennung ihrer Art nach um statistische Prozesse handelt und Erkennungsfehler diesen Prozessen eigen sind. Es liegt in Ihrer Verantwortung, für die Behandlung solcher Fehler zu sorgen und den Prozess der Spracherkennung zu überwachen und eventuelle Fehler zu korrigieren.
Weder ParoStatus.de noch deren Lieferanten können für Schäden haftbar gemacht werden, die durch Fehler in Spracherkennungsprozessen entstanden sind.

5. GEFAHRÜBERGANG BEI VERSENDUNG
Wird die Ware auf Wunsch des Benutzers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

6. RECHTS- UND EIGENTUMSVORBEHALT
6.1 Vorbehalt von Rechten
ParoStatus.de behält sich alle Ihnen in diesen AGB nicht ausdrücklich gewährten Rechte vor. Die Software ist durch Urheberrechtsgesetze und durch weitere Gesetze und Abkommen über geistiges Eigentum geschützt. ParoStatus.de oder deren Lieferanten halten das Eigentum, Urheberrecht und andere gewerbliche Schutzrechte an jeglicher im Rahmen dieses Vertrages zum Einsatz kommender Software. Die Software wird lizenziert, nicht verkauft. Dieser Vertrag gewährt Ihnen insbesondere keinerlei Rechte an Marken oder Dienstleistungsmarken von ParoStatus.de oder deren Lieferanten.
6.2 Eigentum und Eigentumsvorbehalt
ParoStatus.de bleibt Eigentümer an der im Rahmen der Erstausstattung gelieferten Hardware. Diese ist nach Vertragsende zurückzugeben (siehe Nr. 3.4).
ParoStatus.de behält sich das Eigentum am gelieferten Zubehör bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. ParoStatus.de ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält.
Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Besteller ParoStatus.de unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

7. EINSCHRÄNKUNGEN IM HINBLICK AUF ZURÜCKENTWICKLUNG (REVERSE ENGINEERING), DEKOMPILIERUNG UND DISASSEMBLIERUNG
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren, es sei denn, dass (und nur insoweit) dies ungeachtet dieser Einschränkung durch das anwendbare Recht ausdrücklich gestattet ist.
8. KEINE VERMIETUNG / KEIN KOMMERZIELLES HOSTING
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu vermieten, zu verleasen oder zu verleihen.

9. ZUSÄTZLICHE SOFTWARE / DIENSTE
Diese AGB gelten für Updates, Ergänzungen, Add-On-Komponenten oder Komponenten internetbasierter Dienste der Software, die ParoStatus.de dem Kundenmöglicherweise bereitstellt oder verfügbar macht, nachdem dieser seine ursprüngliche Kopie der Software erworben hat, es sei denn, es liegen gesonderte Bestimmungen bei. ParoStatus.de behält sich das Recht vor, internetbasierte Dienste einzustellen, die dem Kunden bereitgestellt oder durch die Verwendung der Software verfügbar gemacht werden.

10. UPDATES
Um eine als Update gekennzeichnete Software zu verwenden, muss der Kunde zuerst über eine Lizenz für die Software verfügen, die von ParoStatus.de als für das Update geeignet gekennzeichnet ist. Nach dem Installieren des Updates ist der Kunde nicht mehr zur Verwendung der ursprünglichen Software berechtigt, die die Grundlage Ihrer Eignung für das Update bildete, außer als Teil der upgedateten Software.

11. TRENNUNG VON KOMPONENTEN
Die Software wird als einheitliches Produkt (ohne Sprachsteuerung) lizenziert. Der Kunde ist nicht berechtigt, ihre Komponenten für die Verwendung zu trennen.

12. SOFTWAREÜBERTRAGUNG
12.1 Softwareübertragung in Betriebsstätten.
Der Kunde ist berechtigt, Kopien der Software auf alle PC in seiner Praxis / Klinik (s. a. Nr. 3.1, Standortprinzip) zu übertragen.
12.2 Übertragung an Dritte.
Diejenige Person, die die Software ursprünglich lizenziert hat, ist berechtigt, den Service-Vertrag einmalig und dauerhaft an einen anderen Endbenutzer zu übertragen (z. B. im Rahmen der Praxisnachfolge). Eine Zurückhaltung von Kopien der Software ist nicht gestattet. Diese Übertragung muss alle Bestandteile der Software enthalten (einschließlich aller Komponenten, der Medien und gedruckten Materialien, aller Updates und des Service-Vertrags). Diese Übertragung darf nicht als indirekte Übertragung, beispielsweise als Kommission, erfolgen und ist der ParoStatus.de GmbH vorher schriftlich anzuzeigen. Der neue Endbenutzer, der die Software erhält, muss allen Bestimmungen des Vertrages schriftlich zustimmen und erkennt diese AGB mit Vertragsübernahme an.

13. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN
Der Kunde ist verpflichtet, die Änderungen seines Namens, seiner Rechtsform, Rechnungsanschrift bzw. seines Geschäftssitzes, seiner Adresse, seiner Bankverbindung und grundlegende Änderungen seiner finanziellen Verhältnisse (z. B. Antrag oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Zwangsvollstreckung) unverzüglich mitzuteilen.

14. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Zahlungen des Kunden aus dem Vertrag erfolgen grundsätzlich monatlich im Voraus (bis zum 4. Werktag) per SEPA-Lastschriftverfahren von dem von ihm angegebenen Konto, sofern es sich nach der Art des Vertrages um ein Dauerschuldverhältnis handelt. Wenn der Vertrag den Kauf von Hardware zum Gegenstand hat, erfolgt die Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren unmittelbar nach Absendung der Ware.
Wird die Lastschrift aufgrund mangelnder Deckung nicht eingelöst, hat der Kunde eine Aufwandspauschale in Höhe von 10 EUR pro Nichteinlösung zu zahlen, wobei ihm der Nachweis eines nicht oder nicht in dieser Höhe entstandenen Schadens offen bleibt. Er hat alle darüber hinausgehenden Kosten zu ersetzen, die dadurch entstehen, dass eine Lastschrift nicht eingelöst wird, wobei die Aufwandspauschale angerechnet wird. Der Kunde hat Einwendungen gegen den Rechnungsbetrag innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung bei der auf der Rechnung bezeichneten Kundenbetreuung geltend zu machen. Das Unterlassen der rechtzeitigen Einwendung gilt als Genehmigung.
Die Abrechnung gegenüber Kunden mit Sitz außerhalb Deutschlands erfolgt grundsätzlich für ein Jahr im Voraus.
Erfolgen die Zahlungen auf Veranlassung des Kunden auf Rechnung (z. B. Kündigung SEPA-Mandat), so hat der Kunde einen Betrag in Höhe 5 EUR pro ausgestellter Rechnung zu zahlen. Dies gilt nicht, wenn die Rechnung für ein Jahr im Voraus gestellt wird.
Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die durch eine von ihm zugelassene oder zu vertretende Nutzung der Software von ParoStatus.de durch Dritte entstanden ist.
Die schriftliche Abrechnung des Service-Vertrages durch ParoStatus.de erfolgt per Rechnungsstellung einmal pro Jahr als sog. Referenzrechnung, in der die monatlichen Gebühren aufgelistet sind. Der Abrechnungszeitraum beginnt grundsätzlich mit dem Folgemonat des Lieferungsmonats der Software. Der Einzugsbeginn kann von der ParoStatus.de GmbH auf einen späteren Zeitpunkt verlegt werden (siehe Nr. 2).

15. LIEFERZEIT
Der Beginn der von ParoStatus.de angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist ParoStatus.de berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
ParoStatus.de haftet im Fall des von ihr nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für nicht mehr als 15% des Lieferwertes. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

16. KÜNDIGUNG
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Der Vertrag ist mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten kündbar. Wird der Vertrag nicht bis zu diesem Zeitpunkt gekündigt, verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate. Danach beträgt die Kündigungsfrist jeweils 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der jeweiligen Vertragsdauer.
Die Kündigung des Vertrages ist schriftlich oder in Textform zu erklären.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für ParoStatus.de insbesondere vor, wenn die Software in betrügerischer Absicht in Anspruch genommen wird, mit der Nutzung der Software gegen Strafvorschriften verstoßen wird oder wenn ein entsprechender dringender Tatverdacht besteht, Zahlungen in unberechtigter Weise teilweise oder gänzlich eingestellt werden, für 6 Monate mit der Bezahlung des geschuldeten Entgeltes oder eines nicht unerheblichen Teils hiervon in Verzug geraten oder in einem längeren Zeitraum mit einem Betrag, der das Entgelt von 6 Monaten erreicht, in Verzug geraten oder sonst gegen wesentliche Pflichten aus dem Vertrag verstoßen wird.
Sofern ParoStatus.de das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigt, steht ParoStatus.de je gekündigtem Service-Vertrag ein pauschalierter Schadensersatzanspruch in Höhe von 30% des Quartalspreises zu, der bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin zu zahlen gewesen wäre, sofern der Kunde nicht nachweist, dass der Schaden überhaupt nicht entstanden oder der tatsächlich entstandene Schaden wesentlich geringer als die Pauschale ist. Der Nachweis eines weitergehenden Schadens bleibt ParoStatus.de vorbehalten.
Wenn der Kunde den Vertrag kündigt oder ParoStatus.de den Vertrag kündigen sollte, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Kopien der Software und alle ihre Komponenten zu vernichten und die erhaltene Hardware unverzüglich an ParoStatus.de GmbH zurück zu senden.

17. GEWÄHRLEISTUNG UND GARANTIE VON PAROSTATUS.DE
Vorausgesetzt, der Kunde hat eine gültige Lizenz und er hat die Software direkt von ParoStatus.de erworben, finden die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche unter Berücksichtigung der sonstigen Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen ParoStatus.de Anwendung.
Darüber hinaus garantiert ParoStatus.de, dass die Software für einen Zeitraum von mindestens 360 Tagen ab dem Datum des Erhalts der Lizenz zur Nutzung der Software gemäß den schriftlichen Materialien, die der Software beiliegen, arbeiten wird. Nach spätestens 360 Tagen erfolgt ein Update. Falls die Software dieser Garantie nicht entspricht, wird ParoStatus.de entweder (a) die Software reparieren oder ersetzen, oder (b) den vom Endbenutzer gezahlten Preis erstatten. Diese Garantie gilt nicht, wenn der Fehler der Software auf einen Unfall, Missbrauch oder fehlerhafte Anwendung zurückzuführen ist. Für jede Ersatzsoftware gilt eine Garantie für die restliche Zeit des ursprünglichen Garantiezeitraumes oder für 30 Tage, wobei der längere Zeitraum maßgebend ist. Für Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen, der sich aus dieser Garantie ergibt, haftet ParoStatus.de nur gemäß der nachfolgenden Ziffern 18 und 19.
Die Software wurde für eine Vielzahl von Anwendern entwickelt und angeboten und nicht für besondere Zwecke eines Nutzers. Der Kunde erkennt an, dass keine Software fehlerfrei ist. Er ist verpflichtet, die Dateien regelmäßig zu sichern. Der Kunde erkennt an, dass die vorstehende Garantie die einzige von ParoStatus.de gewährte Garantie in Bezug auf die Software ist.
Gesetzliche Rechte bleiben unberührt – Die Garantie ist nicht auf ein bestimmtes Gebiet beschränkt und berührt nicht Ihre gesetzlichen Rechte, die der Endbenutzer möglicherweise gegen den Händler hat.

18. MÄNGELRÜGE UND GEWÄHRLEISTUNGSFRIST
Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Mängelansprüche an gekaufter Hardware verjähren nach 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von ParoStatus.de gelieferten Ware beim Kunden. Bei dem Verkauf gebrauchter Güter wird die Gewährleistung ganz ausgeschlossen.
Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von ParoStatus.de gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

19. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Parostatus.de haftet für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten ihrer Organe und Erfüllungsgehilfen sowie ohne Rücksicht auf den Grad des Verschuldens für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
ParoStatus.de haftet weiter für leichte Fahrlässigkeit ihrer Organe und Erfüllungsgehilfen im Falle der Unmöglichkeit, des Leistungsverzugs, der Nichteinhaltung einer Garantie oder der Verletzung einer sonstigen wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf solche vertragstypischen Schäden beschränkt, mit denen bei Vertragsschluss vernünftigerweise zu rechnen ist.
Eine über die Haftung nach den beiden vorstehenden Absätzen hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt für sämtliche Ansprüche wegen der Verletzung vertraglicher Pflichten und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung, nicht jedoch für eine Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss.
Sämtliche Haftungsbeschränkungen nach den vorstehenden Absätzen gelten auch zu Gunsten der Organe und Erfüllungsgehilfen von ParoStatus.de.
Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
Die §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt.

20. AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNGSRECHTE
Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

21. ANWENDBARES RECHT
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von ParoStatus.de, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesen AGB sowie gegebenenfalls dem Bestellschein schriftlich niedergelegt.

22. ABSCHLUSS SERVICE-VERTRAG IN KOMBINATION MIT EINER HARDWAREBESTELLUNG
Für den Fall, dass die Hardware mangelhaft ist und der Endbenutzer von seinen Gewährleistungsrechten Gebrauch machen will, tritt ihm ParoStatus.de seine Ansprüche gegenüber seinem jeweiligen Lieferanten der Hardware ab, so dass sich der Endbenutzer direkt mit dem Lieferanten in Verbindung setzen kann. ParoStatus.de haftet insoweit subsidiär gegenüber dem Lieferanten. Die subsidiäre Haftung von ParoStatus.de entfällt, wenn der Endbenutzer die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Lieferanten verjähren lässt.
Für den Fall subsidiärer Haftung gilt das Folgende:
Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so wird ParoStatus.de die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach seiner Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist ParoStatus.de stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

23. GESAMTER VERTRAG; SALVATORISCHE KLAUSEL
Diese AGB sowie gegebenenfalls der dem jeweiligen Vertragsverhältnis zugrunde liegende Inhalt des Bestellscheins (einschließlich aller Nachträge oder Ergänzungsvereinbarungen zu diesen AGB, die im Lieferumfang der Software enthalten sind) stellen den vollständigen Vertrag zwischen Kunde und ParoStatus.de dar. Sie haben Vorrang vor allen vorherigen oder gleichzeitigen mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen, Vorschlägen und Zusicherungen in Bezug auf die Software oder jeden anderen Gegenstand dieser AGB oder des jeweiligen Bestellscheins. Soweit Bestimmungen einer ParoStatus.de-Richtlinie oder eines ParoStatus.de-Programms für Supportleistungen den Bestimmungen dieser AGB widersprechen, haben die Bestimmungen dieser AGB Vorrang. Falls eine Bestimmung dieser AGB für nichtig, ungültig, nicht durchsetzbar oder unrechtmäßig erklärt wird, bleiben die übrigen Bestimmungen des Vertrags weiterhin vollständig wirksam.